Neues Gesetz für Autoreifen: Alles, was Sie wissen müssen

13.06.2025 596 mal gelesen 0 Kommentare
  • Seit Juli 2024 sind nur noch Reifen mit dem EU-Label für Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zugelassen.
  • Winterreifen müssen ein Schneeflockensymbol tragen, um als wintertauglich anerkannt zu werden.
  • Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Wer ist vom neuen Autoreifen-Gesetz ab Oktober 2024 betroffen?

Wer ist vom neuen Autoreifen-Gesetz ab Oktober 2024 betroffen?

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Das neue Gesetz für Autoreifen ab Oktober 2024 betrifft deutlich mehr Menschen, als viele zunächst annehmen. Es richtet sich nicht nur an klassische Pkw-Fahrer in Deutschland, sondern bezieht explizit auch Fahrer von Nutzfahrzeugen, Wohnmobilen und sogar Motorrädern ein, sofern diese bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs sind. Besonders relevant: Auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die sich auf deutschen Straßen bewegen, müssen die neuen Anforderungen erfüllen. Ein Schlupfloch für Touristen oder Geschäftsreisende gibt es also nicht mehr.

Darüber hinaus gilt die Regelung unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Wer beispielsweise einen Firmenwagen fährt oder einen Transporter für den Lieferdienst steuert, muss ab Oktober 2024 zwingend auf die vorgeschriebenen Reifen achten. Sogar Carsharing- und Mietwagen-Anbieter sind verpflichtet, ihre Flotten entsprechend auszurüsten. Das Gesetz nimmt damit sämtliche Verkehrsteilnehmer in die Pflicht, die bei winterlichen Bedingungen unterwegs sind – und das quer durch alle Altersklassen, Berufsgruppen und Fahrzeugtypen.

Ein weniger offensichtlicher Punkt: Auch Besitzer von selten genutzten oder eingelagerten Fahrzeugen, etwa Oldtimern oder Saisonfahrzeugen, müssen bei einer Fahrt im Winter die neuen Vorgaben einhalten. Die Ausnahmeregelungen für bestimmte Fahrzeugklassen, wie sie früher teils galten, sind deutlich eingeschränkt worden. Wer also glaubt, mit einem älteren Fahrzeug oder einer Sonderzulassung aus dem Schneider zu sein, sollte dringend einen genauen Blick ins Gesetz werfen.

Kernpunkte der Gesetzesänderung: Was gilt künftig für Winter- und Ganzjahresreifen?

Kernpunkte der Gesetzesänderung: Was gilt künftig für Winter- und Ganzjahresreifen?

Mit dem neuen Gesetz werden die Anforderungen an Winter- und Ganzjahresreifen noch präziser gefasst. Ab Oktober 2024 reicht es nicht mehr, wenn ein Reifen lediglich als wintertauglich beworben wird – die gesetzlichen Kriterien sind nun eindeutig und verbindlich. Im Fokus steht dabei vor allem die Kennzeichnung und die technische Beschaffenheit der Reifen.

  • Verbindliche Kennzeichnung: Künftig müssen alle als wintertauglich geltenden Reifen das sogenannte Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Ohne dieses Symbol gilt ein Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr als zulässig – unabhängig von Herstellerangaben oder Werbung.
  • Strengere technische Anforderungen: Die Reifen müssen spezielle Tests durchlaufen haben, die ihre Wintertauglichkeit nachweisen. Das Alpine-Symbol wird nur vergeben, wenn der Reifen nachweislich auf Schnee eine bestimmte Mindest-Performance zeigt. Hersteller können sich also nicht mehr auf Eigenangaben verlassen.
  • Keine Übergangsfristen mehr: Für Reifen, die lediglich die M+S-Kennzeichnung tragen, gibt es ab Oktober 2024 keine Schonfrist. Das Gesetz greift sofort und ausnahmslos. Wer noch ältere Reifen mit nur M+S-Symbol fährt, riskiert unmittelbar Bußgelder und Punkte.
  • Einheitliche Regelung für alle Fahrzeugklassen: Die Vorgaben gelten für Pkw, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile und sogar Motorräder, sofern diese im Winterbetrieb genutzt werden. Damit entfällt die bisherige Unsicherheit, welche Fahrzeuge von der Pflicht ausgenommen sind.
  • Erhöhte Kontrollwahrscheinlichkeit: Die Polizei und Kontrollbehörden haben klare Vorgaben, worauf sie achten müssen. Das macht Kontrollen einfacher und führt dazu, dass Verstöße schneller erkannt werden.

Die neue Gesetzeslage sorgt also für klare Verhältnisse: Nur Reifen mit Alpine-Symbol und nachgewiesener Wintertauglichkeit sind künftig erlaubt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte rechtzeitig prüfen, ob die eigenen Reifen diesen Anforderungen entsprechen.

Pro- und Contra-Tabelle: Auswirkungen des neuen Autoreifen-Gesetzes ab Oktober 2024

Pro Contra
Klarere und einheitliche Regeln für alle Fahrzeugtypen (Pkw, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile, Motorräder) Mehr Aufwand und Kosten durch Pflicht zum Austausch nicht-konformer Reifen
Höhere Sicherheit durch geprüfte Wintertauglichkeit (nur Reifen mit Alpine-Symbol erlaubt) Keine Übergangsfristen mehr für Altbestände mit nur M+S-Kennzeichnung
Besserer Schutz vor Unfällen und rechtlicher Klarheit im Schadensfall Erhöhte Kontrollwahrscheinlichkeit und mögliche Bußgelder bei Verstößen
Gilt auch für ausländische Fahrzeuge – weniger Schlupflöcher Auch selten genutzte oder eingemottete Fahrzeuge (z.B. Oldtimer) müssen nachrüsten
Verringerte Haftungs- und Versicherungsrisiken bei Einhaltung der Vorschriften Erhöhter Organisationsaufwand für Unternehmen, Carsharing- und Mietwagenanbieter

Unterschied zwischen M+S-Kennzeichnung und Alpine-Symbol: Welche Reifen sind jetzt erlaubt?

Unterschied zwischen M+S-Kennzeichnung und Alpine-Symbol: Welche Reifen sind jetzt erlaubt?

Viele Autofahrer kennen das klassische M+S-Zeichen auf ihren Reifen, doch ab Oktober 2024 reicht das allein nicht mehr aus. Das M+S-Kürzel steht für „Matsch und Schnee“ und wurde lange Zeit als Indikator für Wintertauglichkeit genutzt. Allerdings war diese Kennzeichnung nie an verbindliche Prüfkriterien gebunden – jeder Hersteller konnte sie eigenständig anbringen, ohne dass ein genormter Test vorgeschrieben war.

Das Alpine-Symbol hingegen – ein stilisierter Berg mit Schneeflocke – ist an strenge europäische Prüfnormen gekoppelt. Nur Reifen, die in genormten Tests ihre Leistungsfähigkeit auf Schnee nachgewiesen haben, dürfen dieses Symbol tragen. Die Anforderungen betreffen unter anderem Bremsverhalten, Traktion und Fahrstabilität bei winterlichen Bedingungen. Das Alpine-Symbol ist also ein echtes Qualitätssiegel, das nicht einfach nach Gutdünken vergeben wird.

  • Erlaubt sind ab Oktober 2024: Nur Reifen mit Alpine-Symbol, unabhängig davon, ob zusätzlich M+S aufgedruckt ist.
  • Nicht mehr zulässig: Reifen, die ausschließlich das M+S-Zeichen tragen, auch wenn sie noch neuwertig erscheinen oder wenig genutzt wurden.

Wer jetzt noch Reifen mit nur M+S-Kennzeichnung besitzt, muss sich auf einen Austausch einstellen. Das Alpine-Symbol ist der neue Standard – und ohne dieses Zeichen bleibt das Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen besser stehen. Wer also weiterhin sorgenfrei durch Schnee und Eis fahren will, sollte beim nächsten Reifencheck ganz genau hinschauen.

So erkennen Sie, ob Ihre Reifen den neuen Vorschriften entsprechen

So erkennen Sie, ob Ihre Reifen den neuen Vorschriften entsprechen

Ein prüfender Blick auf die Reifenflanke verrät Ihnen schnell, ob Ihr Fahrzeug für die kommende Wintersaison gerüstet ist. Das Alpine-Symbol ist meist deutlich sichtbar und zeigt sich als stilisierter Berg mit einer Schneeflocke in der Mitte. Doch nicht nur das Symbol selbst zählt – auch das Produktionsdatum kann entscheidend sein, falls Sie unsicher sind, ob Ihr Reifen noch den aktuellen Anforderungen genügt.

  • Das Alpine-Symbol befindet sich immer auf der Seitenwand des Reifens. Es ist meist etwas kleiner als das M+S-Zeichen und kann leicht übersehen werden, wenn man nicht gezielt danach sucht.
  • Um das Produktionsdatum zu überprüfen, suchen Sie nach der DOT-Nummer. Diese ist ebenfalls auf der Reifenflanke eingeprägt und besteht aus einer vierstelligen Zahlenkombination am Ende der Kennzeichnung (z. B. 3721 für die 37. Kalenderwoche 2021).
  • Manche Reifen tragen beide Kennzeichnungen – das ist erlaubt, solange das Alpine-Symbol vorhanden ist. Fehlt dieses, genügt die M+S-Markierung allein nicht mehr.
  • Bei Unsicherheiten lohnt sich ein kurzer Check in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs oder direkt beim Reifenhersteller. Viele Hersteller bieten inzwischen Online-Tools, mit denen Sie die Zulässigkeit Ihrer Reifen anhand der DOT-Nummer und der Symbole prüfen können.
  • Wer gebrauchte Reifen kauft oder einlagert, sollte besonders aufmerksam sein: Nicht jedes Angebot auf dem Gebrauchtmarkt entspricht den neuen Vorschriften, auch wenn der Reifen äußerlich noch gut aussieht.

Mit diesen einfachen Schritten sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden böse Überraschungen bei der nächsten Kontrolle oder im Ernstfall auf winterlichen Straßen.

Konsequenzen bei Verstoß: Welche Strafen drohen?

Konsequenzen bei Verstoß: Welche Strafen drohen?

Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, riskiert mehr als nur ein mulmiges Gefühl im Hinterkopf. Die Behörden greifen durch – und das kann schnell teuer werden. Neben Bußgeldern drohen weitere Folgen, die viele gar nicht auf dem Schirm haben.

  • Versicherungsschutz in Gefahr: Im Falle eines Unfalls mit unzulässigen Reifen kann die Kfz-Versicherung die Leistung kürzen oder sogar verweigern. Besonders bitter: Auch Teil- oder Vollkaskoschäden können betroffen sein, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • Haftungsrisiko: Kommt es zu einem Unfall, bei dem andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen, kann der Fahrer persönlich haftbar gemacht werden. Das kann richtig ins Geld gehen, vor allem bei Personenschäden.
  • Probleme bei Polizeikontrollen: Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass die Reifen nicht den Vorschriften entsprechen, droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die Untersagung der Weiterfahrt. Im schlimmsten Fall bleibt das Auto stehen, bis zulässige Reifen montiert sind.
  • Auswirkungen auf den Führerschein: Wer wiederholt gegen die Vorschriften verstößt, sammelt Punkte im Fahreignungsregister. Mehrere Verstöße können langfristig zu einem Fahrverbot führen.
  • Folgen für Unternehmen: Gewerbliche Halter und Fuhrparkbetreiber müssen mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen, etwa bei Kontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt oder im Rahmen von Unfalluntersuchungen. Hier kann es zu empfindlichen Strafen und Regressforderungen kommen.

Ein Verstoß gegen das neue Gesetz ist also kein Kavaliersdelikt. Die Folgen reichen weit über ein einfaches Bußgeld hinaus und können im Ernstfall richtig schmerzhaft werden – finanziell wie rechtlich.

Konkrete Beispiele: Wie das neue Gesetz im Alltag angewendet werden muss

Konkrete Beispiele: Wie das neue Gesetz im Alltag angewendet werden muss

Im täglichen Straßenverkehr zeigt sich die praktische Bedeutung der neuen Vorschriften oft erst auf den zweiten Blick. Einige typische Alltagssituationen verdeutlichen, wie das Gesetz konkret greift und worauf Autofahrer nun achten müssen:

  • Frühmorgens auf dem Land: Wer im Winter bei überraschendem Reifglätte-Alarm zur Arbeit fährt, muss schon vor der Abfahrt sicherstellen, dass das Fahrzeug mit den vorgeschriebenen Reifen ausgerüstet ist. Ein kurzer Check vor der Garage spart später Ärger – denn bei Kontrollen auf Landstraßen sind Ausreden wie „Ich wollte nur schnell Brötchen holen“ ab sofort hinfällig.
  • Städtischer Lieferverkehr: Lieferdienste, die morgens Pakete oder Lebensmittel ausfahren, müssen ihre gesamte Flotte rechtzeitig umrüsten. Ein einziger Transporter mit nicht zugelassenen Reifen kann bei einer Kontrolle die gesamte Tour lahmlegen – und im schlimmsten Fall auch den guten Ruf kosten.
  • Grenzübertritt: Wer mit dem Auto aus dem Ausland nach Deutschland einreist, etwa für einen Skiurlaub, muss bereits bei winterlichen Bedingungen auf deutschen Straßen die passenden Reifen montiert haben. Es reicht nicht, erst im Hotel umzurüsten – die Kontrolle kann direkt an der Grenze erfolgen.
  • Carsharing und Mietwagen: Nutzer von Carsharing-Angeboten oder Mietwagen sollten vor Fahrtantritt einen Blick auf die Reifen werfen. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist, trägt selbst die Verantwortung – auch wenn das Fahrzeug gemietet ist.
  • Berufspendler mit Saisonfahrzeug: Wer sein Cabrio oder Wohnmobil aus dem Winterschlaf holt und bei Schnee oder Eis fahren möchte, muss ebenfalls die neuen Vorschriften beachten. Einmalige Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV sind keine Ausnahme mehr.

Diese Beispiele zeigen: Das Gesetz greift überall dort, wo winterliche Straßenverhältnisse herrschen – unabhängig von Anlass, Fahrzeugtyp oder Fahrtdauer. Wer flexibel und sicher unterwegs sein will, kommt um einen rechtzeitigen Reifencheck nicht herum.

Praktische Tipps zur rechtzeitigen Umrüstung und Reifenprüfung

Praktische Tipps zur rechtzeitigen Umrüstung und Reifenprüfung

  • Planen Sie die Umrüstung nicht erst, wenn der erste Schnee fällt. Werkstätten sind in der Hochsaison oft überlastet – eine frühzeitige Terminvereinbarung sichert Ihnen Flexibilität und verhindert lange Wartezeiten.
  • Lagern Sie Ihre Reifen trocken, kühl und lichtgeschützt. So bleibt das Gummi geschmeidig und die Reifen altern langsamer. Ein kurzer Check auf Risse oder Verformungen nach der Einlagerung kann böse Überraschungen verhindern.
  • Nutzen Sie die Gelegenheit, bei der Umrüstung gleich den Luftdruck und die Profiltiefe zu prüfen. Viele unterschätzen, wie sehr sich beides auf die Fahrsicherheit auswirkt. Der empfohlene Mindestwert für die Profiltiefe liegt bei Winterreifen bei 4 mm – auch wenn gesetzlich weniger verlangt wird.
  • Führen Sie ein kleines Notizbuch oder eine digitale Erinnerung über das Alter und die letzten Wechsel Ihrer Reifen. So behalten Sie den Überblick und vermeiden, dass Sie plötzlich mit zu alten oder unpassenden Reifen dastehen.
  • Bei Unsicherheiten über die richtige Reifenwahl lohnt sich ein kurzer Anruf beim Reifenhändler oder in der Fachwerkstatt. Viele bieten mittlerweile kostenlose Beratungstage oder Infoveranstaltungen speziell zur neuen Gesetzeslage an.
  • Denken Sie auch an Ersatzrad oder Notrad: Falls vorhanden, sollte auch dieses den aktuellen Anforderungen entsprechen, falls es im Winter zum Einsatz kommt.

Fazit: Handlungsempfehlungen für Autofahrer zum Gesetzeswechsel

Fazit: Handlungsempfehlungen für Autofahrer zum Gesetzeswechsel

  • Erstellen Sie frühzeitig einen individuellen Zeitplan für die Reifenumrüstung, der auch unerwartete Lieferengpässe oder längere Werkstattwartezeiten berücksichtigt. Gerade im Herbst kann es schnell zu Engpässen kommen.
  • Überprüfen Sie regelmäßig die Informationskanäle von Automobilclubs, Fachzeitschriften oder Ihrer Werkstatt. Oft gibt es kurzfristige Updates oder technische Hinweise, die Ihnen einen Wissensvorsprung verschaffen.
  • Dokumentieren Sie alle Reifendaten und Umrüstungen sorgfältig, zum Beispiel mit Fotos vom Alpine-Symbol und der DOT-Nummer. Im Zweifelsfall können Sie so bei Kontrollen oder im Schadensfall belegen, dass Sie alles richtig gemacht haben.
  • Falls Sie Fahrzeuge mit wechselnden Fahrern nutzen, etwa im Familien- oder Firmenverbund, informieren Sie alle Nutzer aktiv über die neuen Pflichten. Ein kurzer Aushang in der Garage oder eine Info-Mail kann hier viel Ärger ersparen.
  • Nutzen Sie den Gesetzeswechsel als Anlass, sich grundsätzlich mit dem Thema Reifensicherheit auseinanderzusetzen. Ein sicherer Reifen ist nicht nur eine Frage der Vorschrift, sondern schützt Sie und andere – auch abseits von Kontrollen.

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FAQ zum neuen Reifen-Gesetz ab Oktober 2024

Ab wann gilt die neue Winterreifenregelung in Deutschland?

Die neue Vorschrift für Winter- und Ganzjahresreifen tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol verwendet werden.

Was ist das Alpine-Symbol und warum ist es jetzt Pflicht?

Das Alpine-Symbol ist ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. Es kennzeichnet Reifen, die strenge Wintertests bestanden haben und gilt ab Oktober 2024 als alleiniger Nachweis für echte Wintertauglichkeit. Nur Reifen mit diesem Symbol sind bei Schnee, Eis und Reifglätte zugelassen.

Sind Reifen mit nur M+S-Kennzeichnung noch erlaubt?

Nein, Reifen, die ausschließlich die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) tragen, sind ab Oktober 2024 bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr zulässig. Einzige Ausnahme sind Reifen, die zusätzlich das Alpine-Symbol besitzen.

Welche Strafen drohen, wenn man die neuen Reifen-Regeln missachtet?

Wer mit unzulässigen Reifen fährt, muss mit mindestens 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Werden andere behindert oder gefährdet, steigen die Bußgelder deutlich an. Es kann zudem zu Problemen mit der Versicherung kommen.

Wie erkenne ich, ob meine Reifen ab Oktober 2024 noch erlaubt sind?

Ob Ihre Reifen zulässig sind, erkennen Sie am Alpine-Symbol auf der Reifenflanke. Prüfen Sie außerdem das Produktionsdatum über die DOT-Nummer. Nutzen Sie bei Unsicherheiten die Beratung von Werkstätten oder Reifenhändlern.

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Zusammenfassung des Artikels

Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen in Deutschland nur noch Reifen mit Alpine-Symbol genutzt werden – das gilt für alle Fahrzeugtypen.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Reifen auf das Alpine-Symbol: Ab Oktober 2024 sind bei winterlichen Straßenverhältnissen ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) erlaubt. Kontrollieren Sie alle Fahrzeuge – auch selten genutzte oder gewerbliche – auf diese Kennzeichnung, um Bußgelder und Risiken zu vermeiden.
  2. Planen Sie die Umrüstung frühzeitig: Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Reifenmontage, besonders vor Beginn der Winterzeit. Werkstätten sind im Herbst oft ausgelastet, sodass Sie bei früher Planung Engpässe und lange Wartezeiten vermeiden.
  3. Informieren Sie alle Nutzer und Fahrer: Weisen Sie Familienmitglieder, Kollegen oder andere Fahrzeugnutzer aktiv auf die neuen gesetzlichen Vorgaben hin. Gerade bei Firmenwagen, Carsharing oder Mietwagen trägt jeder Fahrer selbst Verantwortung für die richtige Bereifung.
  4. Beachten Sie auch ausländische Fahrzeuge und Saisonfahrzeuge: Das neue Gesetz gilt unabhängig vom Kennzeichen oder von Sonderzulassungen. Auch Oldtimer, Wohnmobile oder Motorräder müssen bei Winterbetrieb die neuen Reifenanforderungen erfüllen – es gibt keine Ausnahmen mehr.
  5. Dokumentieren Sie Reifendaten und Umrüstungen: Machen Sie Fotos vom Alpine-Symbol und der DOT-Nummer und notieren Sie Wechseltermine. Im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls können Sie so nachweisen, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

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