Alles über Autoreifen Garantie: Was ist abgedeckt?

16.07.2025 800 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Garantie deckt meist Herstellungsfehler und Materialmängel ab.
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder äußere Einflüsse sind in der Regel ausgeschlossen.
  • Der Garantiezeitraum variiert je nach Hersteller und kann zwischen ein und fünf Jahren liegen.

Was deckt die Autoreifen-Garantie konkret ab?

Was deckt die Autoreifen-Garantie konkret ab?

Werbung

Die Autoreifen-Garantie springt dann ein, wenn ein Reifen Mängel aufweist, die bereits bei der Herstellung oder durch Materialfehler entstanden sind. Das klingt erstmal recht eindeutig, aber im Detail gibt es da einige Besonderheiten, die man so vielleicht nicht erwartet. In der Praxis umfasst die Garantie typischerweise folgende Punkte:

  • Material- und Verarbeitungsfehler: Dazu zählen beispielsweise fehlerhafte Gummimischungen, ungleichmäßige Profilabnutzung durch Fabrikationsmängel oder Probleme mit der Karkasse, die nicht auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind.
  • Herstellungsbedingte Defekte: Wenn sich Lauffläche oder Seitenwand ablösen, ohne dass ein Fremdkörper im Spiel war, greift in der Regel die Garantie.
  • Strukturelle Schäden durch Produktionsfehler: Dazu gehören etwa Blasenbildung oder ungewöhnliche Ausbeulungen, die nicht durch falschen Luftdruck oder Überlastung verursacht wurden.
  • Fehlerhafte Vulkanisation: Ist der Reifen nicht korrekt vulkanisiert, kann es zu Rissen oder Trennungen innerhalb der Gummischichten kommen – auch das fällt unter die Garantie.

Wichtig: Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse (wie Nägel, Bordsteinkanten oder Unfälle) oder normale Abnutzung entstehen. Was oft übersehen wird: Manche Hersteller bieten zusätzlich eine sogenannte „Kulanzregelung“ an, bei der auch bestimmte Schäden außerhalb der eigentlichen Garantiebestimmungen teilweise übernommen werden – das ist aber reine Verhandlungssache und hängt vom Einzelfall ab.

In der Regel gilt: Tritt ein Schaden auf, der klar auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist, übernimmt der Hersteller oder Händler die Kosten für einen neuen Reifen oder – je nach Laufleistung – einen anteiligen Ersatz. Alles andere fällt raus. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich die genauen Garantiebedingungen des jeweiligen Reifenherstellers anschauen, denn da gibt’s mitunter überraschende Unterschiede.

Welche Schäden und Mängel sind von der Reifengarantie ausgenommen?

Welche Schäden und Mängel sind von der Reifengarantie ausgenommen?

Die Reifengarantie klingt im ersten Moment wie ein Rundum-sorglos-Paket, aber das ist sie definitiv nicht. Es gibt eine ganze Reihe von Schäden und Mängeln, die explizit ausgeschlossen sind – und das ist kein Zufall, sondern Absicht. Die Hersteller wollen sich vor allem gegen Risiken absichern, die sie nicht selbst beeinflussen können.

  • Mechanische Beschädigungen: Schäden durch Nägel, Scherben, Bordsteinkanten oder andere spitze Gegenstände sind grundsätzlich nicht abgedeckt. Wer also mit einem Plattfuß nach Hause kommt, schaut in die Röhre.
  • Falsche Montage oder unsachgemäße Reparaturen: Wurde der Reifen nicht fachgerecht montiert oder nachträglich unsachgemäß repariert, entfällt jeglicher Garantieanspruch.
  • Übermäßige oder ungleichmäßige Abnutzung: Abgefahrene Profile, Sägezahnbildung oder Schäden durch falschen Luftdruck – all das fällt nicht unter die Garantie. Hier wird auf Wartung und Sorgfalt des Fahrers verwiesen.
  • Schäden durch Überlastung oder falsche Lagerung: Wer seine Reifen überlädt oder falsch lagert, etwa im feuchten Keller oder in der prallen Sonne, kann keine Garantieleistungen erwarten.
  • Altersbedingte Erscheinungen: Risse, Verhärtungen oder Versprödungen durch Alterung sind nicht abgedeckt, auch wenn der Reifen wenig gefahren wurde.
  • Witterungs- und Umwelteinflüsse: Schäden durch extreme Hitze, Kälte, Öl, Chemikalien oder UV-Strahlung sind ebenfalls ausgeschlossen.
  • Manipulationen und Eigenverschulden: Wer am Reifen herumbastelt, ihn nachschneidet oder anderweitig verändert, verliert jeglichen Anspruch auf Garantie.

Einige Hersteller schließen sogar Schäden aus, die durch die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder durch den Einsatz auf nicht öffentlichen Straßen entstehen. Im Zweifel lohnt sich immer ein Blick ins Kleingedruckte – da verstecken sich oft noch weitere Ausschlüsse, die man auf den ersten Blick gar nicht auf dem Schirm hat.

Pro- und Contra-Tabelle: Autoreifen-Garantie – Vorteile und Einschränkungen im Überblick

Pro (Vorteile) Contra (Einschränkungen)
Schutz bei Material- und Herstellungsfehlern (z.B. fehlerhafte Gummimischung, Blasenbildung, Profilablösung ohne Fremdeinwirkung) Keine Deckung bei mechanischen Schäden durch Nägel, Glasscherben, Bordsteinkanten oder sonstigen äußeren Einflüssen
Häufig unkomplizierte Abwicklung bei klaren Produktionsfehlern und guten Unterlagen Normale und ungleichmäßige Abnutzung (z.B. durch falschen Luftdruck) sowie Alterserscheinungen wie Risse oder Versprödung ausgeschlossen
Möglichkeit der anteiligen Kostenerstattung oder Ersatzlieferung bei berechtigtem Garantiefall Anspruch entfällt bei unsachgemäßer Montage, Reparatur oder falscher Lagerung
Manche Hersteller bieten freiwillige Zusatzleistungen wie Pannenhilfe oder Garantieverlängerungen Garantiebedingungen oft an bestimmte Werkstätten, Fristen oder eine Registrierung nach dem Kauf gebunden
Eventuell erweiterte Kulanzregelungen bei seriösen oder kulanten Anbietern Schäden durch Motorsport, extreme Witterung oder chemische Einflüsse meist ausgeschlossen
Gut dokumentierte Garantiefälle werden häufig schnell anerkannt Ohne Kaufbeleg und Nachweise (z.B. zur Montage) keine Bearbeitung des Garantiefalls möglich

Typische Garantiefälle: Beispiele aus der Praxis

Typische Garantiefälle: Beispiele aus der Praxis

In der Realität zeigt sich schnell, dass nicht jeder Defekt am Reifen ein Garantiefall ist. Doch es gibt typische Situationen, in denen die Garantie tatsächlich greift – und das manchmal überraschend unkompliziert. Hier ein paar anschauliche Beispiele, die verdeutlichen, wie unterschiedlich Garantiefälle ausfallen können:

  • Plötzliche Blasenbildung ohne äußere Einwirkung: Ein Autofahrer bemerkt nach wenigen Wochen eine auffällige Ausbeulung an der Seitenwand seines neuen Reifens. Die Werkstatt bestätigt: Kein Fremdkörper, keine sichtbare Beschädigung von außen. Nach Prüfung erkennt der Hersteller einen Produktionsfehler an und tauscht den Reifen kostenfrei aus.
  • Profil löst sich in einzelnen Segmenten: Bei einem Satz Sommerreifen beginnt sich das Profil an mehreren Stellen zu lösen, obwohl die Reifen erst eine geringe Laufleistung aufweisen. Der Händler schickt die Reifen zur Begutachtung ein. Ergebnis: Ein Fehler im Vulkanisationsprozess – der Kunde erhält Ersatz.
  • Ungewöhnliche Geräuschentwicklung durch innere Trennung: Nach kurzer Zeit fällt ein lautes, rhythmisches Geräusch beim Fahren auf. Diagnose in der Werkstatt: Eine Trennung der inneren Gummischichten, die nicht durch falschen Luftdruck oder Überlastung verursacht wurde. Der Hersteller erkennt den Garantiefall an und ersetzt den Reifen anteilig.
  • Serienfehler bei einer bestimmten Produktionscharge: Ein Hersteller ruft eine bestimmte Charge Reifen zurück, nachdem mehrere Kunden über identische Probleme mit der Lauffläche berichten. In solchen Fällen werden betroffene Reifen in der Regel komplett ersetzt, oft sogar ohne dass der Kunde selbst aktiv werden muss.

Diese Beispiele zeigen: Ein Garantiefall ist meist an einen klaren, nachweisbaren Produktions- oder Materialfehler gebunden. Wer also einen Defekt entdeckt, der nicht auf äußere Einflüsse oder falsche Nutzung zurückzuführen ist, sollte den Schaden dokumentieren und den Händler oder Hersteller direkt ansprechen. Das erhöht die Chancen auf eine schnelle und unkomplizierte Lösung enorm.

Wie funktioniert die Abwicklung im Garantiefall?

Wie funktioniert die Abwicklung im Garantiefall?

Kommt es zu einem möglichen Garantiefall, ist ein strukturiertes Vorgehen gefragt – und das spart am Ende oft Nerven und Zeit. Der erste Schritt: Den betroffenen Reifen keinesfalls eigenmächtig reparieren oder weiterfahren, sondern sofort ausbauen und sicher lagern. Dann geht’s ans Eingemachte:

  • Kontaktaufnahme: Melde dich beim Händler oder direkt beim Hersteller, bei dem der Reifen gekauft wurde. Viele Hersteller bieten mittlerweile Online-Formulare oder spezielle Hotlines für Garantiefälle an.
  • Dokumentation: Fotos vom Schaden, der DOT-Nummer und dem gesamten Reifen sind Gold wert. Je detaillierter die Dokumentation, desto schneller kann der Fall bearbeitet werden.
  • Prüfung durch Experten: Der Reifen wird meist eingesendet oder beim Händler abgegeben. Dort erfolgt eine fachmännische Begutachtung, oft auch durch einen unabhängigen Sachverständigen.
  • Entscheidung und Abwicklung: Nach der Prüfung erhältst du eine Rückmeldung, ob der Schaden unter die Garantie fällt. Wird der Fall anerkannt, bekommst du entweder einen neuen Reifen, einen anteiligen Ersatz oder eine Gutschrift – je nach Restprofil und Nutzungsdauer.
  • Bearbeitungsdauer: Die Abwicklung kann, je nach Hersteller und Komplexität, von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern. Wer auf sein Auto angewiesen ist, sollte das im Hinterkopf behalten.

Ein kleiner Tipp am Rande: Bewahre Kaufbelege und alle relevanten Unterlagen immer gut auf. Ohne Nachweis gibt’s nämlich in den allermeisten Fällen keine Garantieleistung. Und falls du dir unsicher bist, ob der Schaden wirklich ein Garantiefall ist – einfach trotzdem melden. Die Erfahrung zeigt, dass viele Hersteller kulanter reagieren, als man denkt.

Welche Unterlagen und Nachweise werden benötigt?

Welche Unterlagen und Nachweise werden benötigt?

Ohne die passenden Nachweise läuft bei der Geltendmachung einer Reifengarantie gar nichts. Die Hersteller und Händler wollen schließlich nachvollziehen können, ob tatsächlich ein Anspruch besteht. Folgende Unterlagen solltest du unbedingt parat haben:

  • Kaufbeleg oder Rechnung: Das Originaldokument mit Kaufdatum, Artikelbezeichnung und Händlerangabe ist Pflicht. Ohne diesen Nachweis wird die Garantie in der Regel direkt abgelehnt.
  • Nachweis über die fachgerechte Montage: Ein Einbaubeleg oder eine Werkstattrechnung kann hilfreich sein, um zu zeigen, dass der Reifen sachgemäß montiert wurde.
  • Fotos vom Schaden: Hochauflösende Bilder des betroffenen Reifens, der DOT-Nummer und der Gesamtansicht erleichtern die Begutachtung und beschleunigen die Bearbeitung.
  • Dokumentation der Laufleistung: Angaben zum Kilometerstand oder Serviceheft-Einträge können verlangt werden, um die Nutzung und das Alter des Reifens nachzuvollziehen.
  • Seriennummer oder DOT-Nummer: Diese Nummer ist auf der Reifenflanke eingeprägt und dient der eindeutigen Identifikation des Produkts sowie der Produktionscharge.

Manche Hersteller fordern zusätzlich eine schriftliche Schilderung des Schadenshergangs oder ein ausgefülltes Garantiefomular. Es lohnt sich, vorab die jeweiligen Anforderungen im Detail zu prüfen, da sie sich je nach Anbieter unterscheiden können. Wer alle Unterlagen griffbereit hat, verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich und erhöht die Chancen auf eine zügige Lösung.

Besonderheiten bei freiwilligen Hersteller-Garantien

Besonderheiten bei freiwilligen Hersteller-Garantien

Freiwillige Garantien der Reifenhersteller gehen oft weit über das gesetzliche Mindestmaß hinaus und sind mitunter echte Pluspunkte beim Reifenkauf. Sie sind jedoch an spezielle Bedingungen geknüpft, die sich von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden können. Hier verstecken sich nicht selten echte Überraschungen – im Guten wie im Schlechten.

  • Garantieumfang individuell geregelt: Während einige Hersteller eine umfassende „Sorglos-Garantie“ bieten, die sogar bestimmte Reifenschäden durch Nägel oder Glasscherben abdeckt, beschränken sich andere auf reine Material- und Produktionsfehler. Die Details sind oft in den Garantiebedingungen oder im sogenannten „Garantiepass“ zu finden.
  • Zusätzliche Serviceleistungen: Manche Anbieter locken mit Mobilitätsgarantien, kostenlosem Pannenservice oder Rabatten auf Ersatzreifen im Schadensfall. Diese Extras sind in der Regel zeitlich begrenzt und an eine Registrierung nach dem Kauf gebunden.
  • Bindung an bestimmte Werkstätten: Häufig muss die Montage oder Prüfung der Reifen in Partnerbetrieben des Herstellers erfolgen, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren. Das kann die Auswahl der Werkstatt einschränken, bringt aber auch Vorteile wie schnellere Abwicklung.
  • Verlängerungsoptionen: Einige Hersteller bieten gegen Aufpreis eine Verlängerung der Garantiezeit an, teilweise sogar für mehrere Jahre. Hier lohnt sich ein Blick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis und die tatsächlichen Leistungen im Schadensfall.
  • Übertragbarkeit: Es gibt Programme, bei denen die Garantie beim Fahrzeug- oder Reifenwechsel auf den neuen Besitzer übergeht. Das kann beim Wiederverkauf ein echtes Argument sein.

Unterm Strich gilt: Wer Wert auf umfassenden Schutz legt, sollte die freiwilligen Garantien genau studieren und sich nicht nur auf Werbeversprechen verlassen. Die Unterschiede sind oft gravierend – und mit dem richtigen Angebot lässt sich im Ernstfall bares Geld sparen.

Grenzen der Reifengarantie: Gewährleistung, Produkthaftung und weitere Ansprüche

Grenzen der Reifengarantie: Gewährleistung, Produkthaftung und weitere Ansprüche

Die Reifengarantie ist kein Allheilmittel – sie hat feste Grenzen, die viele Autofahrer erst dann kennenlernen, wenn es wirklich drauf ankommt. Was viele nicht wissen: Neben der freiwilligen Garantie existieren weitere Rechtsansprüche, die in bestimmten Fällen greifen und oft sogar weiter reichen.

  • Gewährleistung: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Käufer bei Mängeln, die bereits bei Übergabe des Reifens vorhanden waren. Im Unterschied zur Garantie muss der Händler für solche Mängel einstehen, auch wenn keine freiwillige Zusage vorliegt. Die Beweislast liegt jedoch nach kurzer Zeit beim Kunden. Ansprüche wie Rücktritt oder Preisminderung sind möglich, Reparatur oder Austausch aber nur, wenn es sich um einen Werkvertrag handelt.
  • Produkthaftung: Tritt ein Schaden an Personen oder anderen Sachen auf, weil der Reifen fehlerhaft war, greift die Produkthaftung. Hier haftet in erster Linie der Hersteller – unabhängig von Garantie oder Gewährleistung. Das Besondere: Auch Folgeschäden, die durch den defekten Reifen entstehen, können ersetzt werden. Der Nachweis eines Produktfehlers ist jedoch oft aufwendig.
  • Schadensersatzansprüche: Entsteht durch einen Montagefehler oder eine falsche Beratung ein Schaden, können zusätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Händler oder die Werkstatt bestehen. Voraussetzung ist meist ein nachweisbares Verschulden.
  • Vertraglich vereinbarte Zusatzrechte: Einige Händler bieten eigene Umtausch- oder Kulanzregelungen an, die über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen. Diese sollten immer schriftlich fixiert sein, da sie ansonsten im Streitfall schwer durchsetzbar sind.

Fazit: Wer seine Rechte kennt, kann im Ernstfall gezielt zwischen Garantie, Gewährleistung, Produkthaftung und weiteren Ansprüchen wählen. Es lohnt sich, die jeweiligen Bedingungen und Fristen genau zu prüfen – so bleibt man nicht auf dem Schaden sitzen, wenn es wirklich drauf ankommt.

Tipps für Verbraucher: Das sollten Sie bei der Reifengarantie beachten

Tipps für Verbraucher: Das sollten Sie bei der Reifengarantie beachten

  • Garantiebedingungen vor dem Kauf einsehen: Fordern Sie die vollständigen Garantiebedingungen bereits vor dem Kauf an und prüfen Sie diese auf versteckte Ausschlüsse oder Einschränkungen. Achten Sie auf ungewöhnliche Fristen oder spezielle Registrierungspflichten, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind.
  • Regelmäßige Sichtkontrolle und Protokollierung: Dokumentieren Sie den Zustand Ihrer Reifen in regelmäßigen Abständen mit Fotos und kurzen Notizen. So können Sie im Streitfall den Verlauf von Schäden oder Auffälligkeiten belegen und Missverständnisse vermeiden.
  • Reifengarantie kann an bestimmte Services gebunden sein: Manche Hersteller verlangen, dass Wartungen oder Inspektionen nachweislich in zertifizierten Werkstätten durchgeführt werden. Bewahren Sie entsprechende Nachweise gut auf, da sonst der Garantieanspruch entfallen kann.
  • Unterschiede bei Sommer-, Winter- und Ganzjahresreifen beachten: Informieren Sie sich, ob die Garantiebedingungen je nach Reifentyp variieren. Einige Anbieter schließen etwa bestimmte saisonale Belastungen oder typische Winterbeschädigungen explizit aus.
  • Garantieverlängerungen kritisch prüfen: Überlegen Sie, ob eine kostenpflichtige Verlängerung der Reifengarantie tatsächlich einen Mehrwert bietet. Vergleichen Sie den Aufpreis mit dem tatsächlichen Risiko und der Laufleistung Ihrer Reifen.
  • Im Garantiefall auf eine schriftliche Bestätigung bestehen: Lassen Sie sich die Anerkennung oder Ablehnung eines Garantiefalls immer schriftlich geben. So sichern Sie sich Beweise für mögliche weitere Schritte, etwa gegenüber dem Hersteller oder einer Schlichtungsstelle.

Mit diesen Tipps können Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Abwicklung im Garantiefall deutlich erhöhen und vermeiden unangenehme Überraschungen.

Produkte zum Artikel

215-65-r15c-104t-102t-nokian-snowproof-c

119.80 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

150-60-zr17-66w-bt-016-r-pro-m-c

104.09 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

255-50-r20-109v-x-privilo-s-330-xl

103.08 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

235-60-r18-103v-suv-summer

72.70 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

110-80-18-58s-tt-trailmax-m-c

117.76 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.


FAQ zur Autoreifen-Garantie – Rechte, Pflichten & wichtige Hinweise

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bei Autoreifen?

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht bei Mängeln an gekauften Reifen. Sie greift, wenn der Reifen bereits bei Übergabe fehlerhaft war. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers und gilt häufig für Material- und Herstellungsfehler, unabhängig vom Kaufzeitpunkt. Die Bedingungen und Fristen unterscheiden sich deutlich und sollten vorab geprüft werden.

Wann greift die Autoreifen-Garantie und welche Schäden sind abgedeckt?

Die Autoreifen-Garantie greift, wenn Produktions- oder Materialfehler vorliegen, zum Beispiel bei fehlerhafter Vulkanisation, Blasenbildung ohne Fremdeinwirkung oder Ablösung der Lauffläche durch Fabrikationsmängel. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder normale Abnutzung entstanden ist.

Welche Schäden sind von der Reifengarantie ausgeschlossen?

Nicht abgedeckt sind mechanische Schäden (z. B. durch Nägel, Bordsteinkanten), falsche Montage, unsachgemäße Reparaturen, Überlastung, falsche Lagerung und normale Abnutzung. Auch Alterserscheinungen, Witterungseinflüsse oder Schäden durch Motorsport sind in der Regel ausgeschlossen.

Welche Unterlagen benötige ich zur Geltendmachung eines Garantiefalls?

Für einen Garantiefall benötigen Sie in der Regel den Kaufbeleg oder die Rechnung, einen Nachweis über die fachgerechte Montage (z. B. Werkstattrechnung), Fotos vom Schaden, die DOT-Nummer des Reifens und ggf. eine Beschreibung des Schadenshergangs. Je nach Hersteller können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Wie läuft die Abwicklung im Garantiefall ab?

Im Garantiefall sollten Sie den Reifen nicht weiterbenutzen, sondern umgehend den Händler oder Hersteller kontaktieren. Nach Einreichung der Unterlagen wird der Schaden begutachtet. Wird der Fall anerkannt, erhalten Sie je nach Bedingungen einen Ersatzreifen, eine anteilige Erstattung oder eine Gutschrift. Die Bearbeitung kann einige Tage bis Wochen dauern.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Zusammenfassung des Artikels

Die Autoreifen-Garantie deckt ausschließlich Material- und Herstellungsfehler ab, während Schäden durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Nutzung ausgeschlossen sind.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Garantiebedingungen genau prüfen: Informiere dich vor dem Reifenkauf über die konkreten Garantiebedingungen des Herstellers. Achte auf ausgeschlossene Schäden, Fristen und ob eine Registrierung erforderlich ist, um böse Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden.
  2. Schäden und Mängel sorgfältig dokumentieren: Mache bei Verdacht auf einen Garantiefall aussagekräftige Fotos vom Schaden, der DOT-Nummer und dem gesamten Reifen. Halte außerdem Kaufbeleg und Nachweise zur fachgerechten Montage griffbereit, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
  3. Regelmäßige Sichtkontrolle durchführen: Überprüfe deine Reifen regelmäßig auf Auffälligkeiten wie Blasenbildung, Risse oder Profilablösung. Frühzeitige Erkennung und Dokumentation helfen, einen möglichen Garantiefall eindeutig nachzuweisen.
  4. Freiwillige Zusatzleistungen nutzen: Manche Hersteller bieten über die gesetzliche Garantie hinaus freiwillige Leistungen wie Pannenhilfe oder Garantieverlängerungen an. Prüfe, ob diese Extras für dich sinnvoll sind und wie sie im Schadensfall greifen.
  5. Garantiefall zügig und korrekt abwickeln: Im Schadensfall sofort den Reifen stilllegen und den Händler oder Hersteller kontaktieren. Eigenmächtige Reparaturen vermeiden, da sonst der Garantieanspruch erlöschen kann. Bestehe auf einer schriftlichen Bestätigung der Entscheidung, um im Zweifel weitere Ansprüche geltend machen zu können.

Produkte zum Artikel

215-65-r15c-104t-102t-nokian-snowproof-c

119.80 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

150-60-zr17-66w-bt-016-r-pro-m-c

104.09 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

255-50-r20-109v-x-privilo-s-330-xl

103.08 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

235-60-r18-103v-suv-summer

72.70 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

110-80-18-58s-tt-trailmax-m-c

117.76 EUR* * inklusive 0% MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

Counter